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Vorarlberg
Stand 2023
Begleitkosten in öffentlichen Spitälern
Keine Unterbringungsgebühr und keine Verpflegungsgebühr für Begleitpersonen von
- Kindern bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres
- Kindern, die auf einer Intensivstation bzw. auf einer Abteilung für Neonatologie untergebracht sind
- Kindern, die an einer chronischen Erkrankung leiden oder krebskrank sind
- Menschen mit Behinderung, sofern diese auf die Mitbetreuung durch eine Begleitperson angewiesen sind
Die erforderliche Mitbetreuung wird von der Abteilungsleitung bestätigt oder mit einem Behindertenpass nachgewiesen. - nicht anstaltsbedürftigen Kindern bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres, die ihre Mutter (als Bezugsperson) begleiten
- keine Unterbringungsgebühr für Begleitpersonen von Kindern vom 1. bis einschließlich zum vollendeten 6. Lebensjahr
- vom 6. bis einschließlich zum vollendeten 10. Lebensjahr € 34,30/Nächtigung nur für die ersten 10 Nächtigungen pro Krankenhausaufenthalt
- ab dem 10. Lebensjahr € 34,30/Nächtigung unbegrenzt
- zusätzlich für Verpflegung: Frühstück € 1,80/Tag, Mittagessen € 5,70/Tag und Abendessen € 3,90/Tag
Wir informieren Sie gerne über die Kosten und das aktuelle Angebot der Kinderhauskrankenpflege in Vorarlberg.
Bitte nehmen Sie mit unserer zuständigen Landeskoordination Kontakt auf.