Vorarlberg

Stand 2023

Begleitkosten in öffentlichen Spitälern

 

Keine Unterbringungsgebühr und keine Verpflegungsgebühr für Begleitpersonen von

  • Kindern bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres
  • Kindern, die auf einer Intensivstation bzw. auf einer Abteilung für Neonatologie untergebracht sind
  • Kindern, die an einer chronischen Erkrankung leiden oder krebskrank sind
  • Menschen mit Behinderung, sofern diese auf die Mitbetreuung durch eine Begleitperson angewiesen sind
    Die erforderliche Mitbetreuung wird von der Abteilungsleitung bestätigt oder mit einem Behindertenpass nachgewiesen.
  • nicht anstaltsbedürftigen Kindern bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres, die ihre Mutter (als Bezugsperson) begleiten
  • keine Unterbringungsgebühr für Begleitpersonen von Kindern vom 1. bis einschließlich zum vollendeten 6. Lebensjahr
  • vom 6. bis einschließlich zum vollendeten 10. Lebensjahr € 34,30/Nächtigung nur für die ersten 10 Nächtigungen pro Krankenhausaufenthalt
  • ab dem 10. Lebensjahr € 34,30/Nächtigung unbegrenzt
  • zusätzlich für Verpflegung: Frühstück € 1,80/Tag, Mittagessen € 5,70/Tag und Abendessen € 3,90/Tag


Mobile Kinderkrankenpflege  

Wir informieren Sie gerne über die Kosten und das aktuelle Angebot der Kinderhauskrankenpflege in Vorarlberg.
Bitte nehmen Sie mit unserer zuständigen Landeskoordination Kontakt auf.

KiB