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EACH-Charta

Charta für Kinder im Krankenhaus - EACH-Charta

Die Europäische Charta für die Rechte des Kindes im Krankenhaus fasst in zehn Punkten zusammen, worauf Kinder im Krankenhaus ein Recht haben.
Die "European Association for Childran in Hospital" (Europäische Vereinigung für Kinder im Krankenhaus), kurz EACH genannt, setzt sich dafür ein, dass in den europäischen Ländern für alle Kinder die bestmögliche Behandlung als fundamentales Recht verwirklicht wird.
Die zehn Punkte der EACH-Charta wurden im Mai 1988 auf der 1. Europäischen Konferenz "Kind im Krankenhaus" in Leiden/Niederlande ausgearbeitet und verabschiedet. Sie stehen im Einklang mit den in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen 1989 vereinbarten Rechten, die sich auf Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren beziehen.


Die EACH-Charta
1.
Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die medizinische Behandlung, die sie benötigen, nicht ebenso gut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.
2.
Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben.
3.
Bei der Aufnahme eines Kindes ins Krankenhaus soll allen Eltern die Mitaufnahme angeboten werden, und ihnen soll geholfen und sie sollen ermutigt werden zu bleiben. Eltern sollen daraus keine zusätzlichen Kosten oder Einkommenseinbußen entstehen. Um an der Pflege ihres Kindes teilnehmen zu können, sollen Eltern über die Grundpflege und den Stationsalltag informiert werden. Ihre aktive Teilnahme daran soll unterstützt werden.
4.
Kinder und Eltern haben das Recht, in angemessener Art ihrem Alter und ihrem Verständnis entsprechend informiert zu werden. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um körperlichen und seelischen Stress zu mildern.
5.
Kinder und Eltern haben das Recht, in alle Entscheidungen, die ihre Gesundheitsfürsorge betreffen, einbezogen zu werden. Jedes Kind soll vor unnötigen medizinischen Behandlungen und Untersuchungen geschützt werden.
6.
Kinder sollen gemeinsam mit Kindern betreut werden, die von ihrer Entwicklung her ähnliche Bedürfnisse haben. Kinder sollen nicht in Erwachsenenstationen aufgenommen werden. Es soll keine Altersbegrenzung für Besucher von Kindern im Krankenhaus geben.
7.
Kinder haben das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht und die ihnen umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und Schulbildung gibt. Die Umgebung soll für Kinder geplant, möbliert und mit Personal ausgestattet sein, das den Bedürfnissen von Kindern entspricht.
8.
Kinder sollen von Personal betreut werden, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen.
9.
Die Kontinuität in der Pflege kranker Kinder soll durch ein Team sichergestellt sein.
10.
Kinder sollen mit Takt und Verständnis behandelt werden, und ihre Intimsphäre soll jederzeit respektiert werden.

Die EACH-Broschüre mit Erläuterungen

KiB © 2012 | letztes Update 26.01.2012 um 09:18